Wie erkläre ich meiner Tochter das mit der HPV-Impfung?

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Frage:

Hallo! Ich habe auf Ihrer Seite den Bericht über die HPV Impfung gelesen. Meine Kinder sind nicht geimpft das soll meiner Meinung auch so bleiben. Aber da meine älteste Tochter nach ihrem ersten Frauenarzt Besuch der Ärztin auf die Frage der Impfung gesagt hätte das ich als Mutter das entschieden habe möchte ich ihr das Ordentlich erklären. Deshalb meine bitte ich bräuchte Informationen bzw. wo kann ich nach ehrlichen Antworten suchen damit ich meiner Tochter das ordnungsgemäß erklären kann.
Danke. Liebe Grüße, S.W.

Antwort:

Oh je, ich fürchte, da gibt es kein Patentrezept. Vieles hängt von der Reife Ihrer Tochter, dem Einfluss ihrer Clique, in der sie sich bewegt und Ihrem Verhältnis zu Ihrer Tochter ab. Ich denke, Sie müssen sich erst einmal selbst intensiv mit der Impfung auseinandersetzen und könnten dann zusammen mit Ihrer Tochter einen Fragenkatalog ausarbeiten, den Sie dann der Frauenärztin vorlegen. Wichtig ist, dass Ihre Tochter merkt, dass die Ärzte keine Götter in Weiß sind, sondern beim Thema Impfen beim konkretem Nachhaken sehr schnell ins Schwitzen kommen.

Ich wollte schon lange ein Buch zu dem Thema schreiben, kam aber bisher nicht dazu. Artikel meiner Zeitschrift impf-report finden Sie u. a. in diesen Ausgaben:
http://tolzin-verlag.com/ira121
http://tolzin-verlag.com/ira120
http://tolzin-verlag.com/ira115
http://tolzin-verlag.com/ira107
http://tolzin-verlag.com/ira102
http://tolzin-verlag.com/ira080
http://tolzin-verlag.com/ira050
http://tolzin-verlag.com/ira046

Was ich auch sehr empfehlen kann, ist das Buch "HPV-Impfung" von Dr. med. Martin Hirte.

Darüber hinaus rate ich Ihnen, was ich allen Eltern rate: Vernetzen Sie sich mit anderen Eltern, die in einer ähnlichen Situation sind. Das kann ungemein stärken und unterstützen. Impfkritische Elternstammtische in Ihrer Nähe finden Sie hier: stammtische

Für mich war das Schockierendste im Zusammenhang mit der HPV-Impfung die offizielle Todesfallstatistik. Seit Mitte der 1970er Jahre sind die gemeldeten Todesfälle kontinuierlich zurückgegangen. Dieser Rückgang wurde mit Einführung der Impfung abrupt unterbrochen! Diese Statistik basiert auf Daten des statistischen Bundesamtes, ich bin aber meines Wissens der Einzige, der die Daten jemals grafisch umgesetzt und Schlussfolgerungen gezogen hat.

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schrieb am 14.02.2024 um 21:24:54

Jeder, wirklich jeder Arzt und Mediziner hatte keine Ahnung was in einer Impfung ist, wie sie verabreicht wird (aspiriert), noch hatten die Lust sich damit zu befassen oder gar den Diskurs zu führen. Seit 14 Jahren konfrontiere ich alle Mediziner damit, die sind ALLE unbewaffnet und blenden nur mit schlechter Handschrift und weißer Robe. Lasst Euch nicht täuschen, steht Euren "Mann" und hinterfragt, löchert und konfrontiert die Scharlatane. Alle, wirklich alle "möchten nicht darüber diskutieren" oder "haben keine Zeit für so etwas". Wir haben die einzigen gesunden Kinder, streiten uns mit Ämtern, Krankenhäusern und Schulen, Bußgelder wurden gerichtlich gekippt, Zwangsgelder ausgesetzt....das ist alles nur Papier, wertloser als das Geld womit wir Handel treiben. Der Wahnsinn muss aufhören! Klärt Eure Kinder auf, die Propaganda der Krone hat seit über 100 Jahren Erfolg und alle machen mit. Beschäftigt Euch mit Geschichte, nicht mit Propaganda....

schrieb am 14.02.2024 um 21:15:08

Eine PZU (Postzustellungsurkunde) über den örtlichen Gerichtsvollzieher (Amtsgericht) ist die EINZIGE sichere und nachweisbare Art der postalischen Zustellung und gerichtlich handhabbar! Der GV beglaubigt den Inhalt und stellt die PZU über die Post zu (20-25€).

Weder Einschreiben, Einwurf, Übergabe, Rückschein noch Pakete können verbindliche die Übergabe/Zustellung eines definierten Inhaltes nachweisen!

schrieb am 17.02.2024 um 14:42:31

OK. Ist ein erst einmal guter Tipp.
Nur. Wenn im Ruhrgebiet wohnend, einen Brief in Karlsruhe (oder Berlin...) zustellen lassen will, geht das überhaupt über den Gerichtsvollzieher vor Ort (Essen, Dortmund...) zum Empfängerziel (Karlsruhe, Berlin...) ?
Oder muss man dann doch selber in die Empfänger Stadt fahren?

schrieb am 20.02.2024 um 21:04:15

Der GV beglaubigt den Inhalt des Briefes und lässt diesen per PZU zustellen, deutschlandweit.

Gast schrieb am 25.03.2024 um 21:54:15

schrieb am 10.02.2024 um 12:42:00

Verdrehte Welt
Das Problem nicht nur mit Impfungen, beginnt bei der Verantwortungsübernahme. Wer gibt seinen vollständigen Namen Vor und Nachnahmen in Schreibschrift unter der Aussage das die Impfung schützt, vor was, (Und nicht nur vielleicht eventuell) Aber noch wichtiger ist, das es nicht schadet. Wer garantiert einem das?
Früher konnte man ein Einschreiben einschicken. Und der Empfang wurde mit Unterschrift bestätigt. (Lange her) Damit kam die Gegenseite in Zugzwang. Heute bekommt man nur (wenn überhaupt) viel gedruckten Text mit unlesbaren Unterzeichnungen die eben Zeichen, aber keine Schriften sind. Um den Druck zu erhöhen,für mehr Wahrheit und Verantwortung, rege ich an. Einschreiben einzusetzen. Und jede fehlerhafte Zustellung der Bundesnetzagentur zu melden. Geht im Internet schnell und einfach. Wenn ich nicht der Einzige bin der das macht, tut sich vielleicht irgendwann etwas. Üblicher weise werden alle Einschreiben an Juristische Personen (Gerichte, Behörden, unseriöse Unternehmen, USW.) fehlerhaft (Keine Unterschrift dafür Kurzzeichen oder nichts.) bearbeitet.
Der Unsinn beginnt beim Einwohnermeldeamt: Die überprüfen nicht ob eine Unterschrift oder ein Zeichen verwendet wird. Und wie ich lese, wird Schreibschrift in den Schulen abgeschafft. Dann kann man Echtheit nicht mehr erkennen. Und das zu der Zeit wo mit KI Künstlicher Intelligenz so gut getäuscht werden kann wie nie zuvor.
Mein Versuch: Reklamiert die fehlerhaften Zustellung der Post bei der Bundesnetzagentur. Als Beschwerde. Kostenlos und bequem. Wer seine E-Mail angibt bekommt eine Bestätigung.
Über 90% der Einschreiben werden fehlerhaft zugestellt.
An natürliche Personen geht es besser. Bei einer Arztpraxis funktioniert es vielleicht überrumpelt das erste mal. Dann der gleiche Murks.

Hinweis zu Obigem:
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

Was unterscheidet die Varianten der EINSCHREIBEN?
Beim EINSCHREBEN übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.
Das EINSCHREIBEN kann mit folgenden Zusatzleistungen kombiniert werden:
• Bei der Zusatzleistung Eigenhändig wird das EINSCHREIBEN nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
• Bei der Zusatzleistung RÜCKSCHEIN erhalten Sie per Brief eine schriftliche Bestätigung der Auslieferung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.
• Bei der Zusatzleistung Wert versenden Sie Sachwerte und Geld besonders sicher. Bei Verlust haftet die Deutsche Post für den nachgewiesenen Wert von Gegenständen maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.
Das EINSCHREIBEN EINWURF ist eine Lösung für diejenigen, die den Zeitpunkt des Zugangs im Briefkasten oder Postfach des Empfängers bei Fristsachen nachweisen wollen. Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.
Ist diese Antwort hilfreich?

Zur Bundesnetzagentur Beschwerdeformular:
https://www.bnetza-post.de/lip/form/display.do?%24context=E6B2677EA8C992BF2236

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Post/start.html

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