Muss mein Kind geimpft sein, um an Klassenfahrten teilnehmen zu können?
Bei dieser Frage geht es in der Regel um die Tetanus-Impfung. Die Lehrer wollen sich für den Fall einer Verletzung rechtlich absichern. Grundsätzlich gilt, dass es in Deutschland (noch) keine Impfpflicht gibt, auch nicht gegen Tetanus. Geben Sie Ihrem Kind ein Schreiben für den Lehrer mit. Darin könnte z. B. stehen:
"Im Falle einer Verletzung unseres Sohnes Heinz-Willi ist die Wunde sachgerecht zu versorgen. Aus gesundheitlichen Gründen darf AUF KEINEN FALL eine Tetanusimpfung oder eine sonstige Impfung vorgenommen werden! Sie erreichen mich und meine Frau im Notfall unter folgenden Telefonnummern...."
Wird vom Lehrer oder von der Schule versucht, Sie unter Druck zusetzen, indem man z. B. damit droht, Ihr Kind vom Schulausflug auszuschließen, brauchen Sie sich nicht einschüchtern zu lassen. Bitten Sie höflich darum, dass man Ihnen schriftlich die rechtliche Grundlage für diese Forderung mitteilt. Damit ist das Thema dann in der Regel vom Tisch. Wenn es hart auf hart kommt, ziehen Sie möglichst einen nicht mit Ihnen verwandten Zeugen zu Gesprächen hinzu. Sollte es trotz allem eskalieren, wenden Sie sich bitte an die "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.", http://www.agbug.de