Mögliche Argumentationsschiene gegenüber dem Gesundheitsamt

Abb.
Die Masernimpfung ist angesichts unzähliger nachvollziehbarer Fakten nicht nur unnütz und unwirksam, sondern auch das Impfrisiko ist nicht kalkulierbar. Das interessiert jedoch in der Regel die Mitarbeiter der Gesundheitsämter nicht. Sie buckeln nach oben und treten nach unten und gehen den Weg des geringsten Widerstands. Wir sollten also so viel Widerstand wie möglich zeigen, allerdings ist nicht jeder Widerstand auch sinnvoll.

Drohen Sie doch mal mit einer Gesundheitsunter-suchung vor und nach der Impfung

(Hans U. P. Tolzin, 18.09.2023) Wichtige Grundregeln im Umgang mit impfwütigen Amtsärzten sind deshalb:

  1. Zeigen Sie sich grundsätzlich offen und positiv gegenüber Impfungen und dankbar für die „tolle Vorsorgemöglich-keit“. Das nimmt dem Amtsarzt, der sich vielleicht schon innerlich auf Ihren Widerstand eingerichtet hat, ein wenig den Wind aus den Segeln

  2. Stellen Sie aber gleichzeitig Fragen zu Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit. Dazu sollten Sie sich gut vorbereiten, z. B. über mein Buch "Die Masern-Lüge" (vor allem das letzte Kapitel mit meinem Gutachten zur Masernimpfpflicht)

  3. Wichtig ist, dass Sie sich nicht rechtfertigen, sondern im Gegenteil den Amtsarzt durch Ihre Fragen dazu zwingen, dass ER sich rechtfertigen muss. Wer sich rechtfertigt, hat einen energetischen Nachteil!

  4. Gehen Sie niemals alleine zu einem Gespräch im Gesundheitsamt. Nehmen Sie eine Unterstützung mit!

  5. Geben Sie keine Originale aus der Hand, sondern allenfalls Kopien, am besten IUBs etc. nur vorzeigen, aber nicht aushändigen ("Datenschutz")

  6. Fragen Sie, wer der jeweilige Vorgesetzte Ihres Gesprächspartners ist, lassen Sie sich die Kontaktdaten geben

  7. Bleiben Sie unbedingt immer höflich und ruhig, keine persönlichen Angriffe!

  8. Fertigen Sie und Ihr Begleiter jeweils direkt nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll an

Nachdem Sie den Amtsarzt dazu gebracht haben, zu behaupten, dass die Impfung garantiert sicher sein, er aber eine Haftungsübernahme dennoch ablehnt, können Sie ihn bitten, Ihr Kind auf seinen Gesundheitszustand zu untersuchen und die Impffähigkeit zu bescheinigen. Am besten ist auch ein vollständiges Blutbild anzufertigen.

Hintergrund: Damit schließen Sie bei Auftreten von Nebenwirkungen aus, dass diese mit einer bereits vorher vorhandenen Erkrankung, aber nichts mit dem Impfen, zu tun haben.

Nach der Impfung wäre das Blutbild mit dem vorherigen Blutbild zu vergleichen. Sollte sich eine negative Veränderung zeigen, könnten Sie ihn ggf. haftbar machen. Erklären Sie das nicht in einem drohenden, sondern möglichst ruhigem Tonfall.

Das Ziel ist natürlich, dass der Amtsarzt Sie letztlich in Ruhe lässt. Aber wenn sich eine Impfung aus Ihrer Sicht tatsächlich nicht vermeiden lässt, wäre eine ausführliche Gesundheitsuntersuchung und ein Blutbild vor und nach der Impfung wirklich sehr nützlich, um ggf. künftig schlagkräftiger argumentieren zu können. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich vom Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens beraten.

Sie könnten den Amtsarzt auch bitten, Ihr Kind ausgiebig zu untersuchen und seinen Gesundheitszustund und die Impffähigkeit zu bestätigen. So dass später nicht behauptet werden kann, evtl. negative Impffolgen hätten etwas mit einer Vorerkrankung zu tun.

Hintergrund: Jede Impfung stellt eine Belastung für den Organismus dar, die sich auch in Symptomen oder Laborwerten niederschlägt. Allerdings sehen weder Hersteller noch Zulassungsbehörden die Notwendigkeit, im Rahmen der Zulassungsstudien solche Werte zu erheben bzw. werden solche Werte nicht veröffentlicht, falls sie doch erhoben wurden.

Je mehr Vergleichswerte wir sammeln, vor und nach der Impfung, desto besser können wir argumentieren. Natürlich kommt dies nur in Frage, wenn eine Impfung sich aus Ihrer Sicht nicht vermeiden lässt, weil Sie sich z. B. nicht in der Lage sehen, das Bußgeld aufzubringen.

Sollte die Krankenkasse die Kosten der Untersuchung nicht übernehmen, vernetzen Sie sich bei einer finanziellen Notlage bitte mit einer der über 200 impfkritischen Elternstammtische in Deutschland. Evtl. kann von dort eine kleine Unterstützung organisiert werden, und sei es "nur" eine moralische.




Peter schrieb am 23.02.2024 um 20:50:16

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Grosser_Erfolg_fuer_Kritiker_des_sog._Masernschutzgesetzes_Verwaltungsgericht_Duesseldorf_ordnet_aufschiebende_Wirkung_gegen_behoerdliche_Zwangsgeldandrohung_an_mit_teilweiser_neuer_Begruendung

Die Entscheidung des VG Düsseldorf vom 07.02.2024, Az. 29 L 3343/23, ist mittlerweile im Internet auffindbar.

Peter schrieb am 22.02.2024 um 08:50:09

Hinweis auf :Wichtige neue Entscheidung

......
2. Auch wenn es bisher keine Entscheidungen des BayVGH in einer Hauptsache
gibt, muss von (weiteren) Zwangsgeldandrohungen derzeit abgeraten werden.

https://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/themenbereiche/gesundheit_und_verbraucherschutz/2024-02-05_infektionsschutzrecht.pdf

Peter schrieb am 19.02.2024 um 10:03:48

Art. 100 GG läßt grüßen !

OLG Celle : Aussetzung Bußgeldverfahren bei schulpflichtigen Kindern

Schriftsatz OLG Celle vom 15.03.2024 zu Az.:NZS 2 ORbs 7/24 (2203 Js 27474/23)

https://kanzlei-rohring.de/2024/02/17/olg-celle-aussetzung-bussgeldverfahren-bei-schulpflichtigen-kindern/



[u]

Peter S. schrieb am 26.10.2023 um 08:57:16

alle im schulischen Kontext angedrohten und eröffneten
OWIG Verfahren sind rechtswidrig !
das BVerfG hat im schulischen Kontext noch nicht
entschieden
somit ist in den OWIG Verfahren Art. 100 GG verletzt

richtig im Urteil des

VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG
Aktenzeichen: 1 A 167/21 MD

Zitat:

Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den dort anhängigen Verfahren 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20 und 1 BvR 2700/20 ausgesetzt.

Das Gericht setzt das Verfahren gemäß § 94 VwGO aus, weil es zweckmäßig ist, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den im Tenor bezeichneten Verfahren über die Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Absatz 8 Sätze 1 bis 3 in Verbindung mit Absatz 9 Sätze 1 und 6 und Absatz 12 Sätze 1 und 3 sowie in Verbindung mit Absatz 13 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148) abzuwarten.

schrieb am 21.09.2023 um 14:22:25

Übrigens, was die Androhung von Zwangsgeld betrifft:

Quelle: https://t.me/coronakinderfilm/283
Eine sehr gute Entscheidung, die Euch allen helfen kann, die Schulkinder haben, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 11. Mai 2023, Aktenzeichen 5 L 303/23.NW: Hier hatte das einstweilige Verfügungsverfahren Erfolg. Den Eltern wurde ein Zwangsgeld auferlegt, weil das Schulkind nicht gegen Masern geimpft werden sollte. Beratung usw. hatte alles stattgefunden. Es gab KEIN Attest, also eine IUB. Es war schlicht die Weigerung der Eltern und des Kindes sich impfen lassen zu wollen. Die Begründung des Gerichtes: Da die Schulpflicht die Nachweispflicht überwiegt, das Kind also auch ungeimpft in die Schule muss/kann, und jetzt für Euch laienhaft ausgedrückt..., ist ein Zwangsgeld sinnlos bzw. nicht zulässig, weil damit durch die Hintertüre eine Impfpflicht durchgesetzt würde. Denn den Nachweis, dass das Kind nicht geimpft ist haben die Eltern ja erbracht, das sei zunächst ausreichend. Die Eltern hatten sich insbesondere auf die noch offene Entscheidung für Schulkinder berufen, dass § 20 IfSG verfassungswidrig sei. Das ist nicht die einzige gute Entscheidung, aber eine echt SEHR GUTE BEGRÜNDUNG die man bei JEDEM VG vortragen kann

Gast schrieb am 30.01.2024 um 14:49:29

Ganz aktuell:

https://youtu.be/2IaDJhmNYtU?feature=shared

https://kanzlei-rohring.de/2024/01/29/kein-zwangsgeld-bei-schulpflicht-moeglich-entscheidung-bay-vgh-15-01-2024/

Gast schrieb am 25.09.2023 um 22:42:40

Worum geht es?

Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann.

Jetzt steht fest, diese Zwangsgelder sind rechtswidrig und können auch zurückgefordert werden!

Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen:

?? Masern.Express

?? Pressemitteilung - https://t.me/covidimpf/34504

Peter s. schrieb am 27.09.2023 um 21:24:27

Es geht darum das es gar nicht erst zu Zwangsgelder und OWIG Verfahren kommt !
Diesbezüglich sollte alles versucht werden,
auch um diesen ganzen Masern - Unsinn zu stoppen !
Die Gesundheitsämter versuchen eine Impf Diktatur
mit allen Mitteln brutal durchzusetzen.
Masern Express hatte ich erst auch Zweifel
ist als seriös anzusehen und liefert ein Attest mit
welchem die Behörden sich auseinandersetzen müssen,
49 € sind gut angelegt gegenüber einem drohenden
OWIG Verfahren (ist keine Werbung, aber auch eine
Spende an Hans ist möglich )

Henning schrieb am 21.09.2023 um 10:49:53

Die Idee mit der Haftungsübernahme durch den Amtsarzt hatte ich auch und zwar noch aus einem anderen Grunde: Die Fachinformation Priorix behauptet ja weder Eigenschutz noch Fremdschutz. Von daher ist klar, dass der Hersteller aus jeglicher Haftung raus ist, falls das Kind trotz Pikserei Masern bekommt oder sogar andere damit "ansteckt". Wenn also der Amtsarzt behauptet, mehr über die Wirksamkeit zu wissen als der Hersteller, dann brauchen wir als Eltern auch für den Fall einer Klage einen Antragsgegner. Da müsste sich dann der Amtsarzt oder sein Chef zur Haftung bereiterklären.

Henning schrieb am 21.09.2023 um 10:41:00

Bußgelder sind nicht das Problem, da schreibt der Staat die Anklage und muss den Eltern Fehlverhalten nachweisen und man kann den Amtsarzt in den Zeugenstand laden lassen und dort die Befragung weiterführen. Eklig sind dagegen Zwangsgelder, denn die gehen auch nach Bezahlung nicht weg, und man muss selbst klagen und 500€ Gerichtskosten vorstrecken.
Mein Ansatz: Wir würden gerne impfen, aber nur mit einem Mittel, wo der Hersteller Eigenschutz und auch Fremdschutz behauptet. Priorix leistet das laut Fachinformation schon mal nicht. Der Amtsarzt soll uns da mal Mittel nennen, die das überhaupt erfüllen. Konnte das Amt bislang nicht. Und wird es wohl auch nicht können.
Ansonsten unterschreibe ich alle von Herrn Tolzin gegebene Tipps.

schrieb am 21.09.2023 um 09:02:58

Das GA hatte uns je ein Bußgeld i.H.v. 1053€ pro Kind und zusätzlich 2000€ Zwangsgeld (Wiederholungsandrohung inbegriffen) für jedes Elternteil auferlegt. Unser Anwalt hat sich schnell eingelesen und vorerst mit dem Magdeburger Urteil argumentiert. Nun haben wir (danke Herr Tolzin) eine Blutabnahme der beiden älteren Kids bei einem KA durchgeführt und ans Labor senden lassen (33€ pro Kind). Ergebnis: schwacher Titer vorhanden (Kids waren nie krank und sind ungeimpft….woher nehmen die den Titer?). Die Laborärztin beurteilte das Ergebnis in Annahme, die Kids wären geimpft und meinte, es wäre ein ausreichender Schutz vorhanden, erneute Boosterung nicht nötig. KA war verwundert (weiß ja, dass wir nicht impfen) und fragte im Labor nach(teilte Anamnese mit Labor). Ergebnis: Laborärztin überarbeitete die Interpretation dahingehend, dass Aufgrund der fehlenden Schutzimpfung und des geringen Titers, keine Immunität bestünde. Paradox! Laut RKI wird zwischen Zweifachimpfung und Masernerkrank nicht unterschieden, beides ergibt eine „lebenslange Immunität“. Ich bat die KA um ein einfaches Attest in dem steht, dass die Laborwerte auf eine zurückliegende Maserninfektion hinweisen. Gesagt, getan…sie sagte, das kann ich gern machen und ist auch richtig so. Jetzt heißt es abwarten, was der Anwalt, respektive das GA damit anfängt.

Tipp an alle: Geht zum KA und macht die Blutabnahme und den Maserntiter, gern auch wiederholen und fragt den KA nach einem ordinären Attest…weil das Labor gern ideologischen Nonsens auf den Laborbericht schreibt. Die Masernlüge soll ja aufrechterhalten werden…

Gast schrieb am 22.09.2023 um 22:52:23

Wie hoch waren die Titer ihrer Kinder?
MfG

Henning schrieb am 21.09.2023 um 11:01:31

Krass, dieses Messen mit zweierlei Maß kannte ich noch nicht. Das RKI empfiehlt ganz offen:
"Negative oder grenzwertige Befunde sollen in Abhängigkeit vom Impfstatus interpretiert werden."
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/MMR/Masernimmunitaet/Liste_Masernimmunitaet.html#FAQId13724754

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