Brandenburg: Eilantrag gegen Corona-Verordung hat teilweise Erfolg
Ein Eilantrag der AfD-Fraktion an das Verfassungs-gericht des Landes Brandenburg hat teilweise Erfolg. Die Maskenpflicht bleibt, aber Versammlungen wurden erleichtert. Das Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.
Aus der Pressemeldung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg:
"Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend einzelne Regelungen der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 8. Mai 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 30]), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Mai 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 43]) der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz entschieden.
Versammlungen sind in Brandenburg nunmehr wieder in größerem Umfang zulässig. Bei der Maskenpflicht bleibt es vorläufig. (...) "
Die bisher eingereichten Klagen gegen die Corona-Verordnungen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:
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Ihr
Hans U. P. Tolzin
Kommentare
Gast schrieb am 04.06.2020 um 23:26:32
Präzisierung: Der Skandal ist, dass der politische Wille fehlt das Übereinkommem voranzubringen und zu ratifizieren. Deutschland bringt sich nicht ein.
https://bioethik-konvention.de/
Geht es um die Geberkonferenz für die sog. Impfstoffallianz ist Deutschland vorne mit dabei. Das ist der Skandal. #VaccinesDestroyYourImmuneSystem, they don't work at all.
https://www.gavi.org/
It's all about shareholder values and eugenistics.
Gast schrieb am 04.06.2020 um 09:27:43
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Übereinkommen von Oviedo) ist das einzige rechtsverbindliche Instrument auf internationaler Ebene, das sich mit den Menschenrechten im Bereich der Biomedizin befasst.
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/090000168007d002
Es bietet einen einzigartigen Menschenrechtsrahmen, auch im Kontext des Notfall- und Gesundheitskrisenmanagements, um Entscheidungen und Praktiken sowohl im klinischen als auch im Forschungsbereich zu lenken.
https://rm.coe.int/inf-2020-2-statement-covid19-e/16809e2785
Warum haben Mitgliedstaaten des Europarates wie: Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien und 30 weitere Länder das Übereinkommen unterzeichnet:
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/164/signatures
Deutschland, Österreich, Malta, das Vereinigte Königreich sowie der Heilige Stuhl aber nicht?
Dies ist ein politischer Skandal Frau Merkel!
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