Hat TV-Spassvogel Hirschhausen Angst vor Impfkritiker Hans U. P. Tolzin?
(ht) Auf meine Herausforderung vom 28. April 2018 zu einem öffentlichen Disput, die per Mail und soziale Medien an Zehntausende von Empfängern gegangen ist, hat Eckart von Hirschhausen bisher nicht reagiert. Auch mehrfache Erinnerungs-Emails hat er nicht beantwortet.
Dass er zu überarbeitet ist, um mitbekommen zu haben, dass seine Beleidigung aller gesundheitsbewusster und selbstverantwortlicher Eltern, die eine ausgewogene Nutzen-Risiko-Abwägung vor einer Impfentscheidung machen wollen, als "asoziale Trittbrettfahrer" auf entsprechende Resonanz gestoßen ist, kann ich mir nicht vorstellen.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass Hirschhausen befürchtet, dass ein öffentlicher Disput auf Augenhöhe zu einer schlimmen Blamage für ihn werden könnte. Und da muss ich ihm recht geben.
Ich spreche ihm hiermit jede Courage ab. Aber, vielleicht bin ich ja zu voreilig, denn die von mir eingeräumte Zweimonatsfrist für die Durchführung des öffentlichen Disputs ist ja noch nicht abgelaufen. Na ja, dann müsste ich mich entschuldigen - aber das wäre mir die Sache wert.
Falls Sie Eckart von Hirschhausen auch einmal Ihre Meinung sagen möchten - seine Webseite heißt www.hirschhausen.com.
Nun, ich übe mich also derweilen in Geduld und harre der Dinge, die da kommen...
Kommentare
werner schrieb am 13.06.2018 um 16:37:16
Finde ich super, weiter probieren, wenn er Mumm hat klappts auch mal. Viel Glück.
Pater Rolf Hermann Lingen schrieb am 24.05.2018 um 19:32:46
Heute (24.05.2018) habe ich eine Mail an Hirschhausen geschickt:
Betr. "asozialer Trittbrettfahrer"
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Am 28.04.2018 wurde auf impfkritik.de gemeldet:
"Impfkritiker Tolzin fordert TV-Witzbold Hirschhausen zu öffentlichem Disput heraus"
Anscheinend ist bis heute auf diese Herausforderung noch nicht reagiert worden.
Ich unterstütze hiermit nachdrücklich diese Aufforderung seitens Herrn Tolzin.
Ob Impfungen nützlich sind, ist bekanntlich höchst umstritten. Hingegen definitiv unbestreitbar ist, dass Impfungen den Tatbestand der sehr schweren Körperverletzung erfüllen. Deshalb müsste zuerst eine sehr gewichtige Begründung für das Impfen vorliegen, damit Impfungen überhaupt erlaubt sein könnten - bei sich oder anderen (z.B. den Kindern).
weitere Infos: http://pater-lingen.bplaced.net/impfung.htm
Pater Rolf Hermann Lingen
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Andrea schrieb am 25.06.2018 um 09:01:58
Lieber Hr. Tolzin bitte bleiben sie hartnäckig.
Herr von Hirschhausen hatte bei Plasbergs Sendung ziemlich große Klappe. Jetzt da es ums Eingemachte geht kneift er natürlich. Wundert mich nicht.
Meine Unterstützung haben Sie.
LG Andrea
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