Rechtsfonds zur Verteidigung der gesundheitlichen Selbstbestimmung
Letzte Änderung: 22. Dez. 2015
Der AGBUG-Rechtsfonds
Um in Deutschland das Grundrecht auf gesundheitliche Selbstbestimmung auch in Hinblick auf Impfungen zu verteidigen, hat der gemeinnützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e. V." (AGBUG) einen Rechtsfonds eingerichtet.
Von diesem Fonds werden im Wesentlichen Kosten für
- medizinische und juristische Fachgutachten
- Anwalts- und Verfahrenskosten
- Kosten für die thematische Einarbeitung und Inanspruchnahme unserer Vertrauensanwälte
übernommen.
Diese Kosten fallen an bei:
- Verfahren im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Konkreten Anfragen von Betroffenen, die Impf-Mobbing ausgesetzt sind
- Vorbereitung von Verfassungsbeschwerden (insbesondere Gutachten)
- Präzedenzfälle, die wir durch die Instanzen begleiten
Unsere aktuellen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind:
- Suche nach klagewilligen Betroffenen
- Suche nach vertrauenswürdigen und kompetenten Rechtsanwälten
- regelmäßige Konsultation unserer Vertrauensanwälte bei konkreten Fragestellungen
- Beauftragung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens
Unser Ziel ist ein Finanzpolster von € 30.000 Euro, so dass wir notfalls auch sehr kurzfristig agieren können.
Den Eingang Ihrer Spende und die Verwendung wird auf der Webseite von AGBUG e. V. teilanonymisiert offengelegt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kontoauszüge. Unseres Wissens gibt es keinen anderen Verband, der dies seinen Spendern anbietet. Die nächste Aktualisierung dieses Kontoauszuges ist für Anfang Januar 2016 geplant.
Wem die Verwendungsnachweise auf dem Kontoauszug nicht ausreichen, der kann, sofern er AGBUG-Vollmitglied ist, die Buchhaltung in der Geschäftsstelle einsehen.